allgemeine

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DIE BÜROKRATIE

BERATUNG UND BEHANDLUNG

  1.  Naturheilkundliche Beratungen und Behandlungen sind mit dem Zeitpunkt der Vereinbarung verbindlich.
  2. Die Vergütung basiert auf einem Honorar von 50,- € für eine 30minütige Beratung und Behandlung. Alle über diese Zeit hinaus gehenden Sitzungen werden im Viertelstundentakt mit jeweils 25,- € abgerechnet.
  3. Das Honorar für eine Homöopathische Erstanamnese von 120 Minuten beträgt 200,- €.
  4. Das Honorar ist entweder in bar oder nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten. 
  5. Eine Absage des Termins (auch per Videokonferenz) binnen 24 Stunden zuvor sowie das unentschuldigte Fernbleiben haben in jedem Fall die Zahlung eines Mindesthonorars von 50,- € zur Folge. 
  6. Eine darüber hinausgehende Erstellung komplexer Therapiekonzepte richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Das Honorar beruht auf der persönlichen Vereinbarung zwischen Behandlerin und Patient/in.

UNTERRICHT

  1. Der Unterricht der fortlaufenden Yoga-Kurse findet einmal wöchentlich statt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eine jährliche Schließzeit von i.d.R. 6 Wochen. Für Unterrichtseinheiten außerhalb der Schließzeit, die aus unabwendbaren Gründen nicht stattfinden können, wird entweder zu einem späteren Zeitpunkt ein Ersatztermin gestellt oder das Honorar verrechnet bzw. zurückerstattet.     
  2. Das ausgefüllte Anmeldeformular zum fortlaufenden Kurs umfasst die verbindliche Teilnahme über einen Mindestzeitraum von 3 Monaten. Die Quartale gelten vom 01. Januar bis 31. März, vom 01. April bis 30. Juni, vom 01. Juli bis 30. September und vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres.
  3. Das Honorar von z.Zt. 19,- € (Yoga-Therapie) pro wöchentlicher Übungseinheit à 90 Minuten umfasst die Anzahl der jeweiligen Termine des Quartals und kann in drei Monatsraten jeweils zum 1. Kurstermin des Monats in bar oder per Dauerauftrag zum 1. des jeweiligen Monats auf das Konto der Praxisinhaberin entrichtet werden. Sie erhalten als Nachweis Ihrer Teilnahme eine Quittung.
  4. Eine zumindest mündlich ausgesprochene Kündigung muss mindestens 2 Wochen vor Ablauf des gültigen Quartals, also jeweils zum 15. des Vormonats erfolgen, da sich der Vertrag ansonsten stillschweigend um ein weiteres Quartal verlängert. Scheidet der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist aus, sind die Kursgebühren einschließlich des Verlängerungszeitraumes weiterhin zu entrichten. Der Unterrichtsplatz steht in dieser Zeit weiterhin zur Verfügung.

SEMINARE


  1. Für die Teilnahme an Einzelseminaren bzw. Einzelterminen (auch offene Kurse) gilt die im Programm angegebene Anmeldefrist zum angegebenen Wochentag vor Stattfinden. Auch mündliche Zusagen gelten als verbindlich.
  2. Das Honorar ist zum Seminartermin in bar oder zuvor per Überweisung auf das Konto der Praxisinhaberin zu entrichten. Eine Ratenzahlung ist möglich und bedarf der individuellen Vereinbarung.
  3. Sollte nach Anmeldung binnen der Anmeldefrist vor Veranstaltungsbeginn eine Absage erfolgen oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin entschuldigt oder unentschuldigt fernbleiben, so entbindet ihn/sie dies von seiner/ihrer Zahlungspflicht nicht. Bitte habe Verständnis dafür, dass dieses Vorgehen das Fortbestehen von Kleingruppen bei Teilnehmerausfall sichern soll.

FORTBILDUNGEN

  1. Für Fort- und Ausbildungen, die sich in der Regel aus mehreren Einheiten zusammensetzen und nur als Ganzes buchbar sind, gilt eine Anmeldefrist von 14 Tagen zum angegebenen Wochentag vor Stattfinden.  Auch mündliche Zusagen gelten als verbindlich.
  2. Das Honorar ist zum ersten Fort- bzw. Ausbildungstermin in bar oder zuvor per Überweisung auf das Konto der Praxisinhaberin zu entrichten. Eine monatliche Ratenzahlung ist möglich und bedarf der individuellen  Vereinbarung.
  3. Sollte nach Anmeldung innerhalb der zweiwöchigen Frist vor Veranstaltungsbeginn eine Absage erfolgen oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem ersten Termin entschuldigt oder unentschuldigt fernbleiben, so entbindet ihn/sie dies von seiner/ihrer Zahlungspflicht nicht. Bei Stornierung der Anmeldung vor der 14-Tages-Frist wird die Hälfte des Fort- bzw. Ausbildungshonorars fällig. Ein Abbruch der laufenden Aus-bildung macht die Zahlung der gesamten Summe erforderlich. Bitte habe Verständnis dafür, dass dieses Vorgehen das Fortbestehen von Kleingruppen bei Teilnehmerausfall sichern soll.

ALLGEMEINES

  1. Die Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Eine Teilnahme geschieht        in  der eigenverantwortlichen Einschätzung der eigenen körperlichen und psychischen Verfassung.                  Für Schäden, die sich aus Empfehlungen und Anwendungen der vermittelten Inhalte ergeben, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
  2. Die Inhalte des in den Therapiegruppen üblichen persönlichen Austauschs unterliegen zum Schutz der Privatsphäre der Vertraulichkeit und Schweigepflicht aller Teilnehmenden.
  3. Für Schäden und Verluste jeglicher Art, insbesondere an mitgebrachten Wertsachen, übernimmt die Praxis-inhaberin keine Haftung.
  4. Jede/r Teilnehmende unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen der Praxisinhaberin, weiterer Dozenten und Mitarbeiter Folge zu leisten.